Schriftform zwingend für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
26.02.2015
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nach der gesetzlichen Regelung der Schriftform.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nach der
gesetzlichen Regelung der Schriftform. Dabei handelt es sich um eine zwingende
Wirksamkeitsvoraussetzung jeder arbeitsrechtlichen Kündigung, egal ob sie durch
den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erfolgt. Eine Kündigung, die z.B. per
Fax, E-Mail oder SMS ausgesprochen wird, ist daher unwirksam. Jüngst soll einer
Arbeitnehmerin sogar per Whatsapp gekündigt worden sein. Dies ist natürlich
mangels Einhaltung der zwingenden Schriftform unzulässig und die Kündigung
dadurch unwirksam.