Schriftform zwingend für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

26.02.2015

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nach der gesetzlichen Regelung der Schriftform.

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf nach der gesetzlichen Regelung der Schriftform. Dabei handelt es sich um eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung jeder arbeitsrechtlichen Kündigung, egal ob sie durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erfolgt. Eine Kündigung, die z.B. per Fax, E-Mail oder SMS ausgesprochen wird, ist daher unwirksam. Jüngst soll einer Arbeitnehmerin sogar per Whatsapp gekündigt worden sein. Dies ist natürlich mangels Einhaltung der zwingenden Schriftform unzulässig und die Kündigung dadurch unwirksam.

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