26.10.2017Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl I 2017, S. 3214) soll die betriebliche Altersversorgung (bAV) in kleinen und mittelständischen Betrieben besser verbreitet werden.
26.10.2017Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl I 2016, S. 3152) erhält die Finanzverwaltung ab dem 01.01.2018 die Möglichkeit einer Kassen-Nachschau .
26.10.2017Wird ein Gesellschafter im Insolvenzverfahren als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen, führt dies nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung.
29.09.2017Am 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Es bringt u.a. folgende wesentlichen arbeitsrechtliche Änderung mit sich: Bisher geht der Arbeitgeber bei Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich immer ein Risiko ein, denn er muss für die Leistungserbringung gerade stehen, auch wenn die Beitragszahlungen an eine Versorgungseinrichtung erfolgen.
29.09.2017Nach der allgemeinen Lebenserfahrung werden betriebliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins. Ein solcher Anscheinsbeweis kann jedoch erschüttert werden.
29.09.2017Kosten für ein Scheidungsverfahren wirken sich nicht mehr steuermindernd aus. Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind diese Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
29.08.2017Ein erkrankter Arbeitnehmer muss regelmäßig nicht auf Verlangen des Arbeitgebers im Betrieb erscheinen, um über seine künftigen Beschäftigungsmöglichkeiten zu sprechen.
29.08.2017Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit, die Arbeitsbescheinigung anlässlich des Austritts des Arbeitnehmers elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.
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