29.08.2017
Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit, die Arbeitsbescheinigung anlässlich des Austritts des Arbeitnehmers elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.
Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit, die Arbeitsbescheinigung anlässlich des Austritts des Arbeitnehmers elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Dies erfolgt entweder über das Lohnabrechnungsprogramm oder sv-net. Arbeitgeber dürfen die elektronische Übermittlung vornehmen, wenn sie den Arbeitnehmer darüber informiert haben, dass sie dieser Übermittlung widersprechen können und der Arbeitnehmer von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht hat. Der Hinweis auf das Widerspruchsrecht kann z.B. im Kündigungsschreiben erfolgen. In diesem Fall kann die Übersendung des unterzeichneten Papierdokuments an den Arbeitnehmer unterbleiben.
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