Neue Informationspflichten für Online-Händler seit 09.01.2016!

27.01.2016

Seit dem 09.01.2016 gilt die neue EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten.

Seit dem 09.01.2016 gilt die neue EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Alle Online-Händler, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungen anbieten, müssen Verbraucher nun auf die Möglichkeit einer Online-Schlichtung hinweisen. Erforderlich hierfür ist ein leicht zugänglicher Link auf eine EU-Plattform, die allerdings erst am 15.02.2016 freigeschaltet wird. Dennoch gilt die Pflicht zur Veröffentlichung des Links bereits jetzt und Verstöße können unter anderem zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen.

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