Familienverhältnisse für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung

19.12.2014

Das Bundessozialgericht hat in jüngeren Entscheidungen bestätigt, dass die familiäre Verbundenheit kein entscheidendes Kriterium mehr für die Frage darstellt, ob ein mitarbeitendes Familienmitglied selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist.

Das Bundessozialgericht hat in jüngeren Entscheidungen bestätigt, dass die familiäre Verbundenheit kein entscheidendes Kriterium mehr für die Frage darstellt, ob ein mitarbeitendes Familienmitglied selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung kommt es nun hauptsächlich auf die Rechtsmacht im Unternehmen an. Maßgebend kann hierfür unter anderem die Höhe der Kapitalbeteiligung sein. Ein mitarbeitender Familienangehöriger, der mindestens 50 % des Stammkapitals besitzt, wird daher in der Regel als selbständig tätig gesehen.  

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung kommt es aber immer auf die gesamten rechtlichen Verhältnisse an. In Zweifelsfällen empfiehlt sich die Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

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