26.08.2016
Aufgrund einer neuen Entscheidung des EuGH ist künftig Vorsicht bei der Gestaltung der Rechtswahlklausel in den AGB gegenüber Verbrauchern geboten.
Aufgrund einer neuen Entscheidung des EuGH ist künftig Vorsicht bei der Gestaltung der Rechtswahlklausel in den AGB gegenüber Verbrauchern geboten. In dem entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen mit einem Verbraucher aus einem anderen Mitgliedstaat einen Online-Kaufvertrag abgeschlossen. Die AGB enthielten eine Rechtswahlklausel zu Gunsten des Staates des Unternehmens. Das Unternehmen wurde daraufhin gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil die Klausel nicht darauf hinwies, dass der Verbraucher auch den Schutz der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats genießt. Der EuGH gab der Klage wegen Irreführung des Verbrauchers über das anwendbare Recht statt.
Fazit: Alle Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern im Ausland abschließen, sollten unbedingt ihre AGB im Hinblick auf diese neue Entscheidung überprüfen. Sollte die Klausel nicht ordnungsgemäß abgefasst sein, drohen unter anderem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung oder Überprüfung Ihrer AGB.
Erschienen in der Mandanteninformation
CONTACT
GHJ
Hafenstrasse 3
77694 Kehl
Phone:
+49(0)7851 8708-0
E-mail: info@g-h-j.de