26.04.2019
Für Veranlagungszeiträume ab 2018 sind zwei neue Anlagen zur Anlage KAP aufgelegt worden:
• Anlage KAP-BET: Diese Anlage ist auszufüllen bei Erträgen und anrechenbaren Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden. Auch hier ist auf einen gesonderten Ausweis von bestandsgeschützten Alt-Anteilen zu achten (Zeilen 8 und 14).
• Die Anlage KAP-INV ist auszufüllen, wenn Investmenterträge erzielt wurden, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
Erschienen in der Mandanteninformation
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