Neue Auslandsreisepauschalen ab 2019

05.02.2019

Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsdienstreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ab 01.01.2019 steuerfrei auszahlen kann. Das Schreiben kann unter www.iww.de/s2281 heruntergeladen werden.

Beachten Sie
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur bei der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug.

Erschienen in der Mandanteninformation

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