Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021

27.10.2020

Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 entfällt die Ergänzungsabgabe ab 2021 für rund 90 % der heutigen Zahler vollständig. Für weitere 6,5 % entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen. Der Solidaritätszuschlag hat dann den Charakter einer Reichensteuer.

Beachten Sie: Auf den Solidaritätszuschlag, den Kapitalgesellschaften auf die Körperschaftsteuer zahlen müssen, hat das Gesetz keine Auswirkungen.

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