28.10.2014
Am 10.01.2015 tritt die neue europäische Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Kraft.
Am 10.01.2015 tritt die neue europäische Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Kraft. Damit wird die bisherige Brüssel I-Verordnung abgelöst. Eine der wichtigsten Änderungen stellt die Abschaffung des Exequaturverfahrens dar. Bisher musste ein Urteil, das in einem EU-Mitgliedstaat ergangen ist, zuerst im Wege eines vorgeschalteten Verfahrens für vollstreckbar erklärt werden, bevor es in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden konnte. Durch die neue Verordnung entfällt dieses Vorverfahren. Urteile von EU-Gerichte können dann künftig schneller und kostengünstiger EU-weit vollstreckt werden.
Wir stehen Ihnen für die Vollstreckung inländischer und ausländischer Urteile in Deutschland gerne zur Verfügung.
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