Privat krankenversicherte Grenzgänger von Frankreich zur Kasse gebeten?

29.06.2016

Frankreich erhebt gemäß einer Regelung im französischen Sozialgesetzbuch eine „taxe“ auf Beiträge zu Zusatzkrankenversicherungen.

Frankreich erhebt gemäß einer Regelung im französischen Sozialgesetzbuch eine „taxe“ auf Beiträge zu Zusatzkrankenversicherungen. Einige deutsche private Krankenversicherungen, z.B. die DKV Deutsche Krankenversicherung AG legen diese Regelung dahingehend aus, dass sie als Kasse verpflichtet seien diese Abgabe von ihren in Frankreich wohnenden Mitgliedern, berechnet auf die Gesamtbeiträge der Krankenvollversicherung zu erheben. Die Abgabe beträgt 20,27 %. Berechnet auf einen monatlichen Beitrag zur privaten Krankenversicherung in Höhe von beispielsweise 500 EUR ergibt dies eine monatliche Belastung von 106,35 EUR.  

Die Erhebung dieser Abgabe ist unseres Erachtens unzulässig. Zum einen dürfte es sich bei der Krankenvollversicherung bis zur Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherung nicht um eine Zusatzversicherung i.S.d. Gesetzes handeln, sodass bereits der französische Gesetzestext keine Erhebung der Abgabe rechtfertigt. Soweit Personen betroffen sind, die aufgrund der europäischen Verordnung ausschließlich dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen, dürfte dieser Abzug auch gegen europäisches Recht verstoßen.  

Wer in Frankreich wohnt und derzeit eine Privatversicherung in Betracht zieht, sollte diese aktuelle Problematik berücksichtigen.

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