Unwirksame Kündigung wegen Altersdiskriminierung

28.09.2015

In dem Kündigungsschreiben eines Arbeitgebers fand sich der Hinweis, dass die Arbeitnehmerin ja nun pensionsberechtigt sei.

In dem Kündigungsschreiben eines Arbeitgebers fand sich der Hinweis, dass die Arbeitnehmerin ja nun pensionsberechtigt sei. Die Arbeitnehmerin nahm daher an, dass ihr aufgrund ihres Alters gekündigt worden sei und nicht einer der jüngeren Arbeitnehmerinnen im Betrieb. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz stand ihr nicht zu, da es sich um einen Betrieb mit nicht mehr als 10 Arbeitnehmern handelte. Das BAG urteilte nun, dass die Kündigung aber wegen einer Altersdiskriminierung unwirksam sei, denn die Vermutung hierfür, die es durch den Hinweis im Kündigungsschreiben gegeben sah, konnte der Arbeitgeber nicht widerlegen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber verpflichtet sein eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu zahlen.

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