Verzugspauschale bei verspäteter Gehaltszahlung

27.09.2016

Seit dem 01.07.2016 können alle Arbeitnehmer bei verspäteter Entgeltzahlung zusätzlich zu etwaigen Verzugsschäden eine Schadenspauschale von 40 EUR von Ihrem Arbeitgeber verlangen.

Seit dem 01.07.2016 können alle Arbeitnehmer bei verspäteter Entgeltzahlung zusätzlich zu etwaigen Verzugsschäden eine Schadenspauschale von 40 EUR von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Bislang stand diese Verzugspauschale wegen einer gesetzlichen Übergangsfrist nur Arbeitnehmern zu, deren Arbeitsverhältnis nach dem 28.07.2014 entstanden war.  

Fazit: Arbeitgeber sollten künftig noch mehr auf die pünktliche Lohnzahlung achten.

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