27.04.2016
Das Bundesministerium für Finanzen hat sich kürzlich zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu täglichen Mahlzeiten des Arbeitnehmers ohne Ausgabe von Essensgutscheinen oder Restaurantschecks geäußert.
Das Bundesministerium für Finanzen hat sich kürzlich zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu täglichen Mahlzeiten des Arbeitnehmers ohne Ausgabe von Essensgutscheinen oder Restaurantschecks geäußert:
Es kann auch bei schlichter Zahlung eines Geldbetrags an den Arbeitnehmer aufgrund einer arbeitsrechtlichen Zusage lohnsteuerlich ein Sachbezug mit den entsprechenden Werten angenommen werden (derzeit 3,10 EUR für ein Mittagessen), wenn:
Der Arbeitgeber hat das Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen nachzuweisen, d.h. in der Praxis, er muss die Vorlage von Belegen für den Bezug der Mahlzeit von den Arbeitnehmern verlangen und die Erfüllung der Voraussetzungen prüfen und dokumentieren.
Es ist somit
auch auf diesem Wege möglich dem Arbeitnehmer einen Zuschuss von bis zu
6,20 EUR für ein Mittagessen zu
gewähren, wovon lediglich 3,10 EUR der Lohnsteuer und der Sozialversicherung
unterworfen werden müssen. Wählt der Arbeitsgeber die Zahlung der pauschalen
Lohnsteuer von 25 % sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
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