29.06.2016
Wer als deutscher Unternehmer Arbeiten unter Einsatz von Arbeitnehmern in Frankreich ausführt, muss einige einschneidende neue Regeln beachten!
Wer als deutscher Unternehmer Arbeiten unter Einsatz von Arbeitnehmern in Frankreich ausführt, muss einige einschneidende neue Regeln beachten! Frankreich hat eine europäische Richtlinie umgesetzt, wodurch französischen Unternehmen, die einen Auftrag mit einem Volumen ab 5.000 EUR an einen anderen Unternehmer vergeben insbesondere folgende Verpflichtungen auferlegt werden:
Vorlage folgender Dokumente betreffend den Auftragnehmer in französischer Sprache :
Ausländische Unternehmen müssen insbesondere folgende Regelungen bei Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich beachten:
Im Falle von Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften kann das Unternehmen aufgefordert werden diesen Zustand zu beenden. Das Unternehmen muss binnen 3 Tagen hierauf reagieren. Bestehen danach die Verstöße fort kann die Behörde die Tätigkeit untersagen und Geldbußen bis 10.000 EUR pro betroffenen Arbeitnehmer verhängen.
Deutsche Unternehmen, die in Frankreich tätig sind, sollten sich unbedingt auf diese Regelungen einstellen und es ist zu erwarten, dass ihre französischen Auftraggeber künftig umfangreiche Nachweise verlangen werden. Das neue Formular für die Entsendemeldung ist noch nicht veröffentlicht, wird aber in Kürze erwartet.
Im Falle von Fragen stehen wir – auch in Kooperation mit französischen
Kollegen - natürlich gerne unterstützend zur Seite.
Erschienen in der Mandanteninformation
KONTAKT
GHJ
Hafenstrasse 3
77694 Kehl
Telefon:
+49(0)7851 8708-0
E-mail: info@g-h-j.de