Anhebung des Mindestlohns ab 01.01.2017

28.07.2016

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2017 angehoben und voraussichtlich 8,84 EUR brutto pro Stunde betragen.

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2017 angehoben und voraussichtlich 8,84 EUR brutto pro Stunde betragen. Es ist daher daran zu denken, die Arbeitsverträge, die diese Höhe bisher nicht erreichen hieran anzupassen, wenn keine Klausel aufgenommen wurde, die eine automatische Anhebung bewirkt. Im Falle der Beschäftigung von Minijobbern muss unter Umständen die Anzahl der im Monat gearbeiteten Stunden gesenkt werden, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten werden soll. Ein Minijobber kann somit ab 2017 nur noch maximal 50,9 Stunden arbeiten, wenn Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn besteht.  

Die Überprüfung sollte so bald erfolgen, dass Anpassungen noch ohne Zeitdruck möglich sind. Sollten Sie wünschen, dass wir die Einhaltung des Mindestlohns bei Erstellung der Lohnabrechnung prüfen, teilen Sie uns dies bitte mit.

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