Prämienzahlungen der Krankenkasse mindert den Sonderausgabenabzug
26.02.2015
Viele Krankenkassen werben mit Bonus- und Prämienprogrammen.
Viele Krankenkassen werben mit Bonus-
und Prämienprogrammen. Hiermit wollen sie ihre Versicherten für die
Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen sowie an sportlichen Aktivitäten belohnen. Diese
Bonuszahlungen sind in der Steuererklärung von den als Sonderausgaben geltend
gemachten Krankenversicherungsbeiträgen abzuführen. Dies gilt entsprechend für
erhaltene Beitragsrückerstattungen. Nicht
steuerpflichtig sind hingegen (ggf. anteilige) Kostenerstattungen für
Leistungen, wie z.B. den Yogakurs oder das präventive Rückentraining.