Geänderte Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge Selbstständiger

24.04.2017

Derzeit werden Beiträge, die ein freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Selbstständiger zahlt, auf der Grundlage des letzten Einkommensteuerbescheids festgelegt.

Derzeit werden Beiträge, die ein freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Selbstständiger zahlt, auf der Grundlage des letzten Einkommensteuerbescheids festgelegt. Diese Festlegung bleibt bis zur Erteilung des nächsten Einkommensteuerbescheids maßgebend. Bisher erfolgt keine Korrektur der Beiträge nach oben oder nach unten, wenn die tatsächlichen Einnahmen für die verbeitragten Zeiträume von dieser Grundlage abweichen. Es gibt somit bisher keine Beitragsnacherhebung, wenn die Einnahmen tatsächlich höher ausfielen, aber auch keine Beitragsrückerstattung, wenn die Einnahmen niedriger waren. Eine Korrektur war nur in wenigen Ausnahmefällen, insbesondere bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse vorgesehen.  

Ab Januar 2018 soll sich dies ändern: Die Festlegung der Beiträge auf der Grundlage des letzten Einkommensteuerbescheids soll zunächst lediglich vorläufig und erst nach Vorlage des für die Zeiträume ergangenen Einkommensteuerbescheids korrigierend endgültig erfolgen.

Fazit: Es wird daher nach Anwendung dieses neuen Verfahrens zu Nachforderungen kommen, wenn sich die Einnahmen gegenüber dem letzten Bescheid erhöht haben, aber auch zu Erstattungen, wenn die Einnahmen gesunken sind.

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