28.07.2016
Die von der Großen Koalition vereinbarte Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist am 08.07.2016 im Bundesrat gescheitert.
Die von der Großen Koalition vereinbarte Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist am 08.07.2016 im Bundesrat gescheitert. Nun wird sich der Vermittlungsausschuss mit den Reformplänen befassen müssen.
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hält die derzeitige Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer angesichts ihres Ausmaßes und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten für mit dem Grundgesetz unvereinbar. Mit Urteil vom 17.12.2014 verpflichteten die Richter den Gesetzgeber, spätestens bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu treffen. Eineinhalb Jahre Zeit waren aber offensichtlich nicht genug!
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