26.04.2018
Pläne für eine Reform der Grundsteuer gab es in den vergangenen Jahren viele. Nur einigen konnte man sich nicht. Doch nun ist der Gesetzgeber in der Pflicht.
Pläne für eine Reform der Grundsteuer gab es in den vergangenen Jahren viele. Nur einigen konnte man sich nicht. Doch nun ist der Gesetzgeber in der Pflicht. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Betroffen sind sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter, da Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten umlegen können.
Hintergrund
Einheitswerte sind neben den Steuermesszahlen und den von den Gemeinden festgelegten
Hebesätzen Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer.
Maßgebend für die Feststellung der Einheitswerte sind in den „alten“ Bundesländern und West-Berlin die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964. In den „neuen“ Bundesländern gilt sogar der 01.01.1935.
Entscheidung und Ausblick
Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“
Bundesländern sind jedenfalls seit Beginn 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des
Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden
Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, die nicht ausreichend
gerechtfertigt sind.
Beachten Sie: Das Bundesverfassungsgericht musste nur zur Bewertung in den „alten“ Bundesländern entscheiden. Die Urteilsgründe gelten aber erst Recht für das Beitrittsgebiet, da hier auf den 01.01.1935 abgestellt wird.
Der Gesetzgeber muss nun spätestens bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung treffen. Bis dahin gelten die Regeln weiter. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31.12.2024 angewandt werden. Die ungewöhnlich lange Übergangsregelung ist dem enormen administrativen Aufwand geschuldet. Denn es müssen bundesweit mehr als 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Praxishinweis:
Ob und für wen die Grundsteuer teurer wird, hängt von der neuen
Bewertungsmethode ab. Da verschiedenste Modelle im Raum stehen, bleibt die
Entwicklung abzuwarten.
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