Corona-Virus: Steuerstundungen und Herabsetzungen der Vorauszahlungen
27.03.2020
Die zunehmenden Liquiditätsengpässe führen letztendlich auch dazu, dass Unternehmen und Privatpersonen ihren steuerschuldrechtlichen Verpflichtungen teilweise oder vollständig nicht mehr nachkommen können.
Die zunehmenden Liquiditätsengpässe führen letztendlich auch dazu, dass Unternehmen und Privatpersonen ihren steuerschuldrechtlichen Verpflichtungen teilweise oder vollständig nicht mehr nachkommen können.
Deshalb besteht ab sofort die vereinfachte Möglichkeit einer zinslosen Steuerstundung für bereits fällige oder in naher Zukunft fällig werdenden Steuerzahllasten sowie einer Herabsetzung festgesetzter Steuervorauszahlungen. Ebenso können bereits entrichtete Steuervorauszahlungen auf Antrag zurückerstattet werden. Dies gilt insbesondere für die Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer).
Ausnahmsweise sind nun sogar zinslose Stundungen für Umsatzsteuerzahllasten möglich. Von der Stundung ausgeschlossen sind jedoch weiterhin die Zahllasten der Lohnsteuern sowie grundsätzlich auch der Sozialversicherungsbeiträge.
Ein Antrag auf rückwirkende Herabsetzung bzw. Reduzierung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 ist ebenfalls möglich. Diese gewährte ursprünglich eine Fristverlängerung der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen um einen Monat und war zum 10.02.2020 fällig. Bereits gezahlte Sondervorauszahlungen können nun auf Antrag erstattet, nachträglich festgesetzte sowie erst noch fällige Sondervorauszahlungen können herabgesetzt werden. Die Höhe der Herabsetzung hängt dabei vom Einzelfall ab, eine unmittelbare Betroffenheit von der Corona-Krise ist Voraussetzung. Im Falle eines erfolgreichen Antrags ist zu betonen, dass die ursprünglich gewährte Dauerfristverlängerung um einen Monat weiterhin bestehen bleibt.
Entsprechende Anträge können bei den Finanzämtern gestellt werden. Zwar wird das Vorliegen einer erheblichen Härte als Voraussetzung genannt, eine unbürokratische und zeitnahe Gewährung steht aber auch hier im Vordergrund.