Corona-Virus: Hilfsprogramme für Kleinstunternehmen

27.03.2020

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ebenfalls auf die zunehmende Ausbreitung der Pandemie reagiert und ein Soforthilfeprogramm verwirklicht.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ebenfalls auf die zunehmende Ausbreitung der Pandemie reagiert und ein Soforthilfeprogramm verwirklicht.

Insbesondere Selbständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern sowie Freiberufler können diese Soforthilfen beantragen, um die eigene Liquidität aufrecht zu erhalten, Insolvenzen zu vermeiden und Arbeitsplätze zu sichern.

In der Praxis sieht das Soforthilfeprogramm der Landesregierung vor, dass die o.g. Unternehmen und Freiberufler einmalige und nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten, die kein Ersatz für den derzeit ausfallenden Umsatz, sondern eine Unterstützung zur Deckung der laufenden Kosten darstellen sollen.

Die Höhe der Zuschüsse hängt dabei von der Anzahl der Beschäftigten und der tatsächlichen Liquiditätslücke ab, die im Folgenden dargestellt sind:

• max. 9.000 EUR für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten
• max. 15.000 EUR für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
• max. 30.000 EUR für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten

Die Inanspruchnahme der Zuschüsse im Rahmen des Soforthilfeprogramms der Landesregierung Baden-Württemberg ist per elektronischem Antrag seit Mittwochabend, den 25.03.2020 möglich.

Im Vordergrund sollen dabei die einfache Antragstellung sowie die schnelle Bewilligung und Auszahlung stehen.

Erschienen in der Mandanteninformation

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