Corona-Virus: Kreditgewährungen zur Bewältigung vorübergehender Liquiditätsengpässe

27.03.2020

Sowohl die L-Bank als baden-württembergische Landesbank als auch die Förderbank KfW bieten in Zeiten der Corona-Krise Hilfen und Sonderprogramme für Unternehmen an, die durch die zunehmende Ausbreitung der Pandemie ihren Zahlungspflichten nicht mehr nachkommen können.

Sowohl die L-Bank als baden-württembergische Landesbank als auch die Förderbank KfW bieten in Zeiten der Corona-Krise Hilfen und Sonderprogramme für Unternehmen an, die durch die zunehmende Ausbreitung der Pandemie ihren Zahlungspflichten nicht mehr nachkommen können.

Die L-Bank bietet sog. Förderkredite für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit bieten sollen, ihre vorübergehenden Liquiditätsengpässe bewältigen zu können. Die Laufzeit der Kredite kann dabei von vier bis zehn Jahren gewählt werden, eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist kostenfrei und ohne Vorfälligkeitszinsen möglich. Weitere Informationen bietet der Internetauftritt der L-Bank unter www.l-bank.de.

Die KfW bietet in Zusammenarbeit mit den Sparkassen und Banken Sonderprogramme sowohl für bereits länger bestehende als auch für sich in Gründung befindende Unternehmen. Möglich ist die Inanspruchnahme solcher Kredite für Unternehmen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, zum Jahresende 2019 allerdings noch wirtschaftlich gut aufgestellt waren. Deshalb ist die Vorlage des Jahresabschlusses 2018 sowie der betriebswirtschaftlichen Auswertung zum 31.12.2019 zwingend erforderlich.

Bei entsprechend vollständiger Vorlage der Unterlagen garantieren die Banken einheitlich eine schnelle Bearbeitung und Zusage für die Kreditgewährung.

Erschienen in der Mandanteninformation

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