Voller Urlaubsanspruch trotz unbezahltem Urlaub!

29.07.2014

Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob einer Krankenschwester, die 9 Monate unbezahlten Urlaub genommen hatte, Anspruch auf den gesetzlichen Erholungsurlaub für diese Zeit zusteht.

Der Anspruch wurde bejaht! Da das Bundesurlaubsgesetz keine Kürzung des Urlaubs für Zeiten vorsieht, in denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt gilt dies – so das Gericht – auch für Zeiten des unbezahlten Urlaubs. Jedenfalls kann danach der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen pro Jahr nicht für Zeiten des unbezahlten Urlaubs gekürzt werden. Anders ist dies bezüglich darüber hinaus vertraglich gewährtem Urlaub, wenn mit dem Arbeitnehmer vereinbart wird, dass kein Anspruch hierauf für Zeiten des unbezahlten Urlaubs besteht.

Es ist daher bei Gewährung von unbezahltem Urlaub zu bedenken, dass sich die gesetzlichen Urlaubsansprüche dadurch nicht vermindern. Hinsichtlich des vertraglichen Urlaubs sollte an eine Kürzungsvereinbarung gedacht werden.

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