24.11.2020Der gesetzliche Mindestlohn (in 2020: 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) wird ab dem 01.01.2021 stufenweise erhöht. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus Juni 2020.
24.11.2020Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll ab 01.01.2021 um 0,2 % auf 4,4 % steigen. Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitgeteilt. Durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses wurde ein Anstieg auf 4,7 % verhindert.
24.11.2020Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben am 28.10.2020 bekanntlich weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie für den Monat November beschlossen. Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen hat der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe angekündigt.
24.11.2020Eine Bildungseinrichtung gilt auch dann als erste Tätigkeitsstätte, wenn sie nur im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird. Die Konsequenz dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs: Die Fahrtkosten sind nur in Höhe der Entfernungspauschale absetzbar.
27.10.2020Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann insbesondere durch eine Einkünfteverlagerung (z. B. Zahlung anstehender Reparaturen noch im laufenden Jahr oder Verlagerung der Zahlung in das Jahr 2021) gestaltet werden.
27.10.2020In 2020 hatte bzw. hat das Homeoffice Hochkonjunktur. Ist der Arbeitsraum wie ein Arbeitszimmer ausgestattet und wird er so gut wie ausschließlich beruflich genutzt, dann können die Kosten als Werbungskosten abzugsfähig sein.
27.10.2020Regelung für Kleinunternehmer: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich maximal 50.000 EUR beträgt und darüber hinaus im Vorjahr nicht mehr als 22.000 EUR betragen hat.
27.10.2020Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 entfällt die Ergänzungsabgabe ab 2021 für rund 90 % der heutigen Zahler vollständig. Für weitere 6,5 % entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen. Der Solidaritätszuschlag hat dann den Charakter einer Reichensteuer.
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